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FAQ - Oft gestellt Fragen
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Finanzielle Beihilfen bei Rechtsstreitigkeiten - Welche gibt es und wer hat Anspruch? Wer ein schweres rechtliches Problem hat, kann sich einen Anwalt nehmen oder -wenn es anders nicht zu lösen ist- mit dem Anwalt gleich vors Gericht ziehen. Allerdings kosten beide Möglichkeiten viel Geld und nicht jeder kann sich Anwalts- und Prozesskosten leisten. Für solche Fälle gibt es Möglichkeiten, die Kosten vom Staat erstattet zu bekommen: Mit Beratungshilfe und Prozesskostenbeihilfe. nach oben
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Was ist Beratungshilfe? Sie ist sozusagen die erste Stufe. Man bekommt sie für außergerichtliche Streitigkeiten, bei denen man einen Anwalt braucht, sich den aber nicht leisten kann. Ansprechpartner ist die extra dafür eingerichtete Beratungshilfestelle des jeweiligen Amtsgerichts. Hier gibt es einen Rechtspfleger. Man muss sein Einkommen nachweisen und erklären, welches rechtliche Problem man hat. Erscheint die Sache plausibel, bekommt man vom Rechtspfleger einen Beratungshilfeschein, mit dem man dann zum Anwalt geht. nach oben
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Was ist Prozesskostenbeihilfe (PKH) PKH funktioniert ganz ähnlich wie Beratungshilfe. Wer vor Gericht zieht, sich aber die Prozesskosten und die Kosten für den Anwalt nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen.
Die Anträge dafür werden einem vom Rechtsanwalt oder dem Gericht zur Verfügung gestellt. Diesen Antrag reicht man bei dem Gericht ein, bei dem man den Prozess führen will. Dort wird dann darüber entschieden. nach oben
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Wer hat Anspruch auf PKH? Man darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Diese Zahlen sind in Justizvorschriften geregelt und variieren mit den Jahren. In der Praxis hat sich folgendes eingebürgert: Wer weniger als 800 Euro netto im Monat verdient, bekommt grundsätzlich immer Prozess- und Anwaltskosten erstattet.
Ausserdem: Die Klage muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Und: Um Prozesskostenbeihilfe zu bekommen, darf man nicht mehr als 2300 Euro Ersparnisse haben.
Weitere Besonderheiten
Eine solche PKH gilt nicht nur für die eigenen Prozess- und Anwaltskosten. Die Prozesskostenhilfe deckt auch die gegnerischen Kosten, wenn der Rechtsstreit verloren geht.
Wichtig
Auch wenn man knapp über der Einkommensgrenze liegt, kann man Prozesskostenbeihilfe bekommen. Allerdings muss diese dann in Raten zurückgezahlt werden. Dazu hat man dann 48 Monate Zeit.
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